Planspiel „Fokus Balkan“ am 08. und 09. November 2019 in Wien
Am 08. und 09. November 2019 führte das CIVIC-Institut für internationale Bildung in Kooperation mit der Politischen Akademie der Österreichischen Volkspartei ein zweitägiges Seminar rund um das Planspiel „Fokus Balkan“ in Wien durch. Das Planspiel „Fokus Balkan“ bietet am Beispiel der Erweiterungspolitik eine Auseinandersetzung mit den Grundlagen und Grundwerten der Europäischen Union. Simuliert wird dabei der komplexe Beitrittsprozess in die EU, der mit wesentlichen Fragen verbunden ist: Wie kommt man in die EU? Welche Kriterien müssen erfüllt werden? Welche Interessen verfolgen Mitgliedstaaten, Bewerberstaaten und die Bürgerinnen und Bürger? Und wie werden die Interessen in der EU verhandelt?
Die Europäische Union hat in ihrer Westbalkanstrategie den Zeithorizont der weiteren Integration in Südosteuropa vorgegeben. Bis 2025 sollen die ersten der aktuell vier offiziellen Beitrittskandidaten des Balkans den Schritt in die Europäische Union geschafft haben. Für die Europäische Kommission steht jedoch fest, dass dieser Schritt nur gegangen werden kann, wenn die beitrittswilligen Staaten ihrerseits die Kopenhagener Kriterien erfüllen, die Grundvoraussetzung für den Prozess sind.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Politischen Akademie der Österreichischen Volkspartei demonstrierten bereits in der Vorstellungsrunde ihre große regionale Expertise, die den Diskussionsprozess anregte. Unter Zuhilfenahme verschiedener Diskussionsmethoden wurden zum einen die Integrationsschritte der Europäischen Union bis 2013 und zum anderen die am Prozess beteiligten Institutionen der Europäischen Union erschlossen.
Das Planspiel „Fokus Balkan 28 plus“ geht in die Zeit zurück, in der die Staaten Mazedonien und Serbien um den Beitrittskandidatenstatus rangen und in den Diskussionen die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Ministerrat von ihren institutionellen Errungenschaften und ihrer geopolitischen Relevanz zu überzeugen versuchten. Während Mazedonien eine Einigung im Namensstreit mit Griechenland erzielen musste, war Serbien dazu angehalten, die bis dato abgelehnte Anerkennung des Kosovos zu versichern. Beides gelang, so dass über Mazedonien fortan nur noch als „Slawische Republik Skopje“ gesprochen wurde. Trotz dieser Fortschritte lehnte das Europäische Parlament beide Beitrittsgesuche mit der Begründung ab, dass man erst weiterverhandeln könne, wenn alle Staaten des Westbalkans ihre Beitrittsanträge vorgelegt hätten. Mit dieser Entscheidung des Europäischen Parlaments war keine Abstimmung unter den Außenministerinnen und Außenministern mehr möglich, da Art. 49 EUV klar regelt: „Der antragstellende Staat richtet seinen Antrag an den Rat; dieser beschließt einstimmig nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, das mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließt.“