Zeit sinnvoll nutzen - Jetzt AGG-Schulungsnachweis gem. §12II AGG erwerben am 10. Juni 2020 - Online-Seminar (vormittags)
Hand auf´s Herz! Haben Sie sich bereits mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschäftigt und haben Sie Ihrerseits Ihre Kolleginnen und Kollegen im Umgang mit den Regelungen geschult?
Die Umsetzung der gesetzlich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelten Schulungspflicht ist oft unbekannt. Jetzt wäre eine gute Gelegenheit, sich mit den verpflichtenden Schulungen im Rahmen des AGG auseinander zu setzen.
Kann eine Einrichtung nachweisen, dass sie ihre Beschäftigungen zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligungen geschult hat, gilt dies als Erfüllung ihrer Pflicht zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen (Exkulpationsmöglichkeit) und ist eine wirkungsvolle Möglichkeit zur umfassenden Reduzierung von Haftungsrisiken.
Bereits mit einer dreistündigen Schulung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich. Eine Bescheinigung im Sinne des §12 II AGG erhalten Sie selbstverständlich.
Weitere Informationen finden Sie hier.