Datenschutz praktisch und kompakt: Personalakten rechtskonform anlegen - Dokumente richtig ablegen - am 28. Juli 2020 (10:00 - 12:00 Uhr) - Online-Seminar
Eine gesetzliche Pflicht zur Führung einer Personalakte besteht für den öffentlichen Dienst. Personalakten können dabei digital oder analog in Papierform geführt werden. Was in eine Personalakte gehört und wie sie aufgebaut wird, zeigt unser Online-Seminar im Überblick.
Gemäß § 106 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz und entsprechend in den Regeln der Länder gehören zu einer Personalakte "alle Unterlagen einschließlich der in Dateien gespeicherten Daten, (&), soweit sie mit dem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen".
Der Umfang, der in die Personalakte aufzunehmenden Daten, soll möglichst lückenlos über die Person des Mitarbeiters Auskunft geben und insbesondere seine Tätigkeit und Entwicklung in der jeweiligen Behörde nachweisen. Dieser bedeutende Grundsatz findet seine Grenzen aber in der Privatsphäre der Beschäftigten. Unterlagen oder Daten, die Persönlichkeitsrechte betreffen, dürfen weder erhoben noch aufbewahrt werden.
Was in eine Personalakte gehört und wie sie aufgebaut wird, zeigt unser Online-Seminar im Überblick.
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